Ja, Sie können die Kosten für eine professionelle Entrümpelung von der Steuer absetzen.

Geben Sie die Räumung eines privaten Dachbodens oder Kellers dazu als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung an.

Auch nach einer Geschäftsauflösung sind die Kosten für die Entrümpelung absetzbar.

Handelt es sich um die Entrümpelung nach einem Todesfall, können die Erben die Kosten gegebenenfalls als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung angeben.

Fragen Sie hierzu am besten noch einmal beim Steuerberater Ihres Vertrauens nach.